Endlich gibt es eine rechtliche Klärung zu der Verwendung von Google Analytics in Deutschland. So gibt lässt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar verlauten, dass ein „beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich“ sei.

Dabei sind allerdings zwei Dinge zu berücksichtigen:

  1. Die Besucher müssen die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzdaten haben. Hier für gibt es ein Add-On von Google, welches mittlerweile für alle gängigen Brower zu bekommen ist.
  2. Der Betreiber muss die „IP-Masken-Funktion“ des Google Trackings aktivieren. Dann wird nicht die vollständige IP-Adresse des Besuchers gespeichert (das letzte Oktett wird anonymisiert).
Wir begrüßen diese Regelung, die jetzt endlich zu mehr Rechtssicherheit führt. Die Nutzung von Google Analytics ist sehr einfach zu implementieren und leicht verständlich.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich Fragen, wie Sie Google Analytics für Ihre Website nutzen können, um die Effizienz Ihres Internet- Auftrittes und Ihrer Marketing-Kampagnen zu messen und zu verbessern.