Die AGB von eBay selber wurden umfangreich überarbeitet. Dies zahlreiche inhaltliche Änderungen wie:

  • sofortige Fälligkeit des Kaufpreises (Vorkassepflicht des Käufers)
  • Verpflichtung der Eröffnung eines gewerblichen eBay-Konto für gewerbliche Verkäufer
  • Verpflichtung der Beachtung der Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Verkäufer (Impressum, Fernabsatzrecht etc).
  • Ebay räumt sich das Recht ein Zahlungs- oder Eigentumsnachweise vom Verkäufer verlangen zu können
  • nur durch eBay autorisierte Gütesiegel sind zugelassen
  • die Rücknahme von Geboten wurde neugeregelt
  • die Drohung der Abgabe oder Nichtabgabe von Bewertungen wurde verboten
  • Inserate und Kleinanzeigen wurden rausgenommen

Die Regelungen gelten ab dem 12.03.2014. Alle Verkäufer bei eBay sind angehalten zu überprüfen, ob die eigenen Händler-AGB Änderungen bedürfen. Im falle mangelhafter AGB droht eine Abmahnung durch Mitbewerber.

weiterführende Informationen und Praxistipps findet man hier:

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/7856-ebay-agb-widerrufsbelehrung.html