Die AGB von eBay selber wurden umfangreich überarbeitet. Dies zahlreiche inhaltliche Änderungen wie:
- sofortige Fälligkeit des Kaufpreises (Vorkassepflicht des Käufers)
- Verpflichtung der Eröffnung eines gewerblichen eBay-Konto für gewerbliche Verkäufer
- Verpflichtung der Beachtung der Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Verkäufer (Impressum, Fernabsatzrecht etc).
- Ebay räumt sich das Recht ein Zahlungs- oder Eigentumsnachweise vom Verkäufer verlangen zu können
- nur durch eBay autorisierte Gütesiegel sind zugelassen
- die Rücknahme von Geboten wurde neugeregelt
- die Drohung der Abgabe oder Nichtabgabe von Bewertungen wurde verboten
- Inserate und Kleinanzeigen wurden rausgenommen
Die Regelungen gelten ab dem 12.03.2014. Alle Verkäufer bei eBay sind angehalten zu überprüfen, ob die eigenen Händler-AGB Änderungen bedürfen. Im falle mangelhafter AGB droht eine Abmahnung durch Mitbewerber.
weiterführende Informationen und Praxistipps findet man hier:
http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/7856-ebay-agb-widerrufsbelehrung.html